- Immobiliarvermögen
- Im|mo|bi|li|ar|ver|mö|gen 〈n. 14〉 Grundbesitz (an Immobilien)
* * *
Im|mo|bi|li|ar|ver|mö|gen, das (Wirtsch.): Grundbesitz.
Universal-Lexikon. 2012.
* * *
Universal-Lexikon. 2012.
Vermögen — Vermögen, 1) im Allgemeinen die Ursache eines möglichen Geschehens, insofern sie auch unabhängig von dem wirklichen Geschehen u. Wirken als den Dingen inwohnend gedacht wird. Der Begriff des V s unterscheidet sich daher von dem der Kraft dadurch … Pierer's Universal-Lexikon
Internationales Privatrecht (Deutschland) — Das Internationale Privatrecht (kurz: IPR) der Bundesrepublik Deutschland ist der Teil des deutschen Rechts, der entscheidet, welches (materielle) Privatrecht inländische Behörden und Gerichte auf einen Sachverhalt mit Auslandsberührung… … Deutsch Wikipedia
Credit — Credit, das Vertrauen auf den guten Willen u. die Fähigkeit eines Anderen, die Verbindlichkeiten, welche er durch Abschluß eines gegenwärtigen Geschäftes für die Zukunft übernommen hat, seiner Zeit zu erfüllen. Jedes Geschäft beruht auf einem… … Pierer's Universal-Lexikon
Immobiliarmasse — Immobiliarmasse, das in unbeweglichen Sachen bestehende Vermögen eines Gemeinschuldners od. Erblassers; s.u. Concurs. Immobiliarvermögen, das unbewegliche Eigenthum. Immobiliarbrandversicherung, s.u. Assecuranz II. B) … Pierer's Universal-Lexikon
Aktie — und Aktiengesellschaft. Die Aktiengesellschaft ist nach dem Handelsgesetzbuch eine Handelsgesellschaft, bei der sich (im Unterschiede gegen die andern Arten von Handelsgesellschaften) sämtliche Gesellschafter (Aktionäre) nur mit Einlagen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Gebührenäquivalent — nennt man die in einigen Ländern (Bayern, Österreich, Frankreich) jährlich (in Frankreich als Zuschlag zur Grundsteuer) oder periodisch (in Österreich alle 10, in Bayern alle 20 Jahre) vom Besitzer der Toten Hand (gewöhnlich nur vom… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Immobilĭen — (lat. Immobiles res, Immobiliarvermögen), »unbewegliche« Sachen, im Gegensatz zu den Mobilien (mobiles res), beweglichen Sachen. Das Bürgerliche Gesetzbuch spricht statt von I. von Grundstücken, deren rechtliche Beziehungen besonders geordnet… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Verkehrssteuern — hießen früher die auf den Umlauf von Gütern gelegten Abgaben, wie Passagezölle, Brücken , Wegegelder; zu denselben werden auch noch heute die in Frankreich, Italien, Österreich, England vorkommenden Transportsteuern (s. d.) gerechnet. Doch… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Immobil — Immobīl (lat.), unbeweglich; von Truppen: nicht für den Krieg ausgerüstet. Immobilĭen, alles unbewegliche äußere Besitztum, Grundstücke, Häuser etc. Immobiliārvermögen, in Immobilien angelegtes Vermögen. Immobiliarkredit, auf Liegenschaften… … Kleines Konversations-Lexikon
ÖPP-Beschleunigungsgesetz — Basisdaten Titel: Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften und zur Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen der Öffentlich Privaten Partnerschaften Kurztitel: ÖPP Beschleunigungsgesetz Art: Bundesgesetz… … Deutsch Wikipedia